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Einstiegsqualifizierung

Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das ursprünglich für 3 Jahre angelegte Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung (EQJ) um ein Jahr verlängert und ab Oktober 2006 von 25.000 auf 40.000 Plätze aufgestockt. Im Rahmen der Verlängerung des Ausbildungspaktes am 5. März 2007 wurde zugesagt, die Förderung von jeweils 40.000 Plätzen für die kommenden drei Jahre sicherzustellen.
Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen - zum 1. Oktober 2007 wurde diese Zusage eingelöst. Dazu wurde die Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung in das Arbeitsförderungsrecht übernommen (§ 235b SGB III). Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können die Einstiegsqualifizierung als Leistung zur Eingliederung für junge erwerbsfähige Hilfebedürftige nutzen und so ihren Beitrag zur Erfüllung der Zusagen im Ausbildungspakt leisten.
Die bisher in der EQJ-Programm-Richtlinie geregelten Fördervoraussetzungen wurden im Wesentlichen inhaltsgleich gesetzlich geregelt. Zur Zielgruppe gehören auch lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Zudem können künftig auch öffentliche Arbeitgeber gefördert werden, wenn die Einstiegsqualifizierung auf einen dualen Ausbildungsberuf vorbereitet.


 

 

 

 

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Letzte Änderung: 19.04.2010