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Hauptausschuss-Empfehlungen für behinderte Menschen (Büro)

Erarbeitung einer Empfehlung des Hauptausschusses für eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen im Bereich Büro

Der HA des BIBB hat am 5. März 2009 beschlossen, den AFbM zu beauftragen, "unverzüglich unter Federführung des Bundesinstituts Arbeitsgruppen einzurichten, die in den verschiedenen Berufsbereichen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/ 42m HwO auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der Rahmenregelung für die Ausbildung behinderter Menschen unter Offenlassung der Bezeichnung des Berufsabschlusses erarbeiten sollen.
Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) als der zuständige Fachausschuss des HA hat daraufhin am 18. März 2009 beschlossen, dass insbesondere eine Arbeitsgruppe für die Berufsbereich Büro eingerichtet werden soll. Bei der Auswahl der Berufsbereiche hat sich der AFbM einerseits an den quantitativen Gegebenheiten der jetzigen Situation im Bereich bestehender Ausbildungsregelungen bzw. entsprechender Ausbildungsverhältnisse und anderseits daran orientiert, dass der HA für den Bereich Büro bereits Anfang der 1980iger Jahre HA-Empfehlungen erlassen hatte, die zwar veraltet, aber nach wie vor nicht aufgehoben sind.


 

 

 

 

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    Letzte Änderung: 18.03.2010