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Aussetzung der AEVO

Reaktionen der Betriebe bzw. Informationsstand zur Aussetzung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO)

Ab Mai 2003 müssen Ausbilder in den Betrieben für einen Zeitraum von 5 Jahren nicht mehr den bis dahin geforderten Qualifizierungsnachweis vorlegen. Der damit verbundene Lehrgang kann weiterhin - muss jedoch nicht - durchlaufen werden. Die Überwachung der fachlichen und persönlichen Eignung der Ausbilder obliegt nach wie vor den zuständigen Stellen, wie in § 32 BBiG geregelt. Ziel dieser Rechtsänderung ist, Ausbildungshemmnisse zu beseitigen, um unter Beibehaltung der Bildungsqualität die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe im Dualen System zu erhöhen. Wie Erkenntnisse des IAB-Betriebspanels zeigen, sind besonders kleine Betriebe häufig nicht zur Ausbildung berechtigt: ca. 46 % der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und ca. 27 % der Kleinbetriebe (10 bis 49 Beschäftigte) erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausbildung. Gerade ihnen wie auch vielen jungen Betrieben fällt es häufig schwer, Mitarbeiter für den mehrwöchtigen Lehrgang und die anschließende Kammerprüfung freizustellen und dazu die Qualifizierungskosten zu tragen. Erste Wirkungen der Aussetzung der AEVO zeigen sich darin, dass bereits kurz nach der Bekanntgabe der Rechtsänderung Betriebe diese Möglichkeit nutzten, um die Ausbildungsberechtigung zu erlangen. Unter den Betrieben, die 2003 aufgrund der Aussetzung der AEVO ausbildungsberechtigt waren, sind mehr junge und kleine Betriebe zu finden, als unter allen berechtigten Betrieben. Von der Aussetzung der AEVO geht also zum einen ein Zuwachs an ausbildungsberechtigten Betrieben - nicht ausbildungsberechtigte Betriebe, die über die Aussetzung informiert sind und daraufhin die Berechtigung erwwerben wollen - und zum anderen ein Zuwachs an Ausbildungsbetrieben - aufgrund der Aussetzung berechtigte Betriebe, die ausbilden (wollen) - aus.


 

 

 

Vorträge/Präsentationen/Materialien:

 


 

Informationssysteme:

  • Berufsbildungsbericht 2005 In den Berufsbildungsberichten wird das Ausbildungsverhalten deutscher Betriebe anhand der Daten des IAB-Betriebspanels dargestellt, wobei letzte mit einem Zeitlag von 2 Jahren in die Analyse eingehen.
  • IAB-Betriebspanel Informationen des IAB

 


 

 

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Letzte Änderung: 06.07.2006